Rechtliches8. Januar 2026·1 min Lesezeit
Sobald Sie Namen, Adressen oder Kontaktdaten Ihrer Gäste speichern, verarbeiten Sie personenbezogene Daten – und damit gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die gute Nachricht: Mit den richtigen Grundlagen ist das gut beherrschbar.
Welche Daten sind betroffen?
- Name und Anschrift der Gäste
- Kontaktdaten wie E-Mail und Telefonnummer
- Buchungs- und Zahlungsinformationen
- Angaben aus dem Meldeschein
Die wichtigsten Pflichten
- Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung muss erforderlich sein, etwa zur Vertragserfüllung oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Meldegesetz).
- Transparenz: Informieren Sie Ihre Gäste in einer Datenschutzerklärung darüber, welche Daten Sie zu welchem Zweck speichern.
- Datensparsamkeit: Erheben Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
- Löschfristen: Daten, die nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden – außer es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
- Sicherheit: Schützen Sie die Daten vor unbefugtem Zugriff.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
So hilft eine geeignete Software
Eine DSGVO-konforme Verwaltungslösung speichert Daten verschlüsselt, dokumentiert Zugriffe und unterstützt Sie bei Lösch- und Auskunftspflichten. Sie müssen sich nicht um die technischen Details kümmern.
