DSGVO und Ferienwohnungen: Was Vermieter wissen müssen

Rechtliches8. Januar 2026·1 min Lesezeit

Sobald Sie Namen, Adressen oder Kontaktdaten Ihrer Gäste speichern, verarbeiten Sie personenbezogene Daten – und damit gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die gute Nachricht: Mit den richtigen Grundlagen ist das gut beherrschbar.

Welche Daten sind betroffen?

  • Name und Anschrift der Gäste
  • Kontaktdaten wie E-Mail und Telefonnummer
  • Buchungs- und Zahlungsinformationen
  • Angaben aus dem Meldeschein

Die wichtigsten Pflichten

  1. Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung muss erforderlich sein, etwa zur Vertragserfüllung oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Meldegesetz).
  2. Transparenz: Informieren Sie Ihre Gäste in einer Datenschutzerklärung darüber, welche Daten Sie zu welchem Zweck speichern.
  3. Datensparsamkeit: Erheben Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
  4. Löschfristen: Daten, die nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden – außer es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
  5. Sicherheit: Schützen Sie die Daten vor unbefugtem Zugriff.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

So hilft eine geeignete Software

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